Querschnittsforschung – EU-Wettbewerb / Regulierung
Die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes ist ein zentrales Ziel der EU. Das EU-Wettbewerbsrecht reguliert dabei die wirtschaftliche Betätigung des Staates vor dem Hintergrund der Wahrung einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb.
Folglich berührt das Gemeinschaftsrecht die Erbringung von öffentlichen Leistungen, auch im Rahmen der Daseinsvorsorge. Dabei schließen sich Wettbewerb und Daseinsvorsorge nicht gegenseitig aus, denn Daseinsvorsorge wird aktuell nicht mehr als Modell des „produzierenden Staates“ gesehen, sondern als ein „Gewährleistungsstaat“, der sicherstellt, dass öffentlich relevante Güter und Dienstleistungen nicht ausschließlich durch die öffentliche Hand selbst, sondern auch durch den Markt in ausreichender Qualität und Quantität bereitgestellt werden können.
Wettbewerb kann folglich als wichtiges Element der Sicherung der Daseinsvorsorge gesehen werden. Zugleich können aber auch im Einklang mit dem EU-Recht bestimmte Leistungen als solche von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse festgelegt und Vorgaben getroffen werden, wie diese organisiert und finanziert werden und welchen spezifischen Verpflichtungen sie unterliegen sollen. Hier können dann Ausnahmen vom EU-Wettbewerbsrecht erfolgen.
Insgesamt bedeutet dies, dass für die öffentliche Leistungserbringung verstärkt europa- bzw. wettbewerbsrechtliche Fragestellungen der unternehmerischen Betätigung von Kommunen relevant werden, welche ebenfalls Forschungsgegenstand des KOWID darstellen.