Querschnittsforschung – Kommunalfinanzen
Den Gemeinden kommt die Wahrnehmung zahlreicher Aufgaben zu. Neben den im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung übernommenen sog. freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben müssen sie infolge von Rechtsnormen weitere Aufgaben erfüllen.
Bezogen auf die freiwilligen Aufgaben kann die Kommune selbst entscheiden, ob sie diese Aufgaben wahrnehmen will. Die pflichtigen Aufgaben sind dabei aufgrund einer Rechtsnorm zu erbringen, hier besteht keine Wahlfreiheit der Kommunen zur Aufgabenerfüllung („Ob“ der Aufgabenerfüllung). Sofern es sich bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben um weisungsgebundene Aufgaben handelt, hat die Kommune zudem keine Wahlfreiheit bezogen auf die Form der Aufgabendurchführung („Wie“ der Aufgabenerfüllung).
Dies führt zur Frage, wie die Finanzierung zu erfolgen hat. Aus der Wahrnehmung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ergibt sich zugleich die finanzielle Eigenverantwortung für die Umsetzung und Finanzierung entsprechender Aufgaben und Leistungen. Dabei sind diese originär aus den Eigeneinnahmen der Gemeinden zu finanzieren.
Bezogen auf Wahrnehmung pflichtiger Selbstverwaltungsaufgeben sind diese aus Gebühren, Beiträgen und Entgelten i. d. R. kostendeckend zu finanzieren. Im Falle von weisungsgebunden Auftragsangelegenheiten sind die damit korrespondieren Kosten durch jene staatliche Ebene zu tragen, welcher die Aufgabenverantwortung obliegt (Konnexitätsprinzip).
Damit die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden gewahrt wird, haben die Länder zudem für eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden Sorge zu tragen. Dies soll im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs als dritte große Einnahmesäule der Kommunen sichergestellt werden.
Im Forschungsschwerpunkt Kommunalfinanzen befasst sich das KOWID daher mit praktischen Fragestellungen der kommunalen Finanzen sowie dem kommunalen Finanzausgleich.