Die Vergabe kommunaler Bauaufträge an Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer
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Die Vergabe kommunaler Bauaufträge an Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer
Im Zusammenhang mit dem Abruf von Fördermitteln kann festgestellt werden, dass dies teilweise nicht in dem gewünschten Maße erfolgt oder bei den Kommunen in sehr großem Umfang Kapazitäten bindet. Neben der Komplexität des Förderrechts sowie Kapazitätsengpässen aufseiten der Verwaltung wird nicht selten auf die eingeschränkte Einsetzbarkeit der Mittel bei zusammengefassten Vergabeformen (z. B. GU bzw. GO-Vergaben oder ÖPP) verwiesen.
Diese alternativen Beschaffungsformen könnten aber insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben und knappen Personalkapazitäten seitens der öffentlichen Verwaltung unverhältnismäßigen Kostennachteilen vorbeugen sowie substanzielle Zeitvorteile (insbesondere bei Eilbedürftigkeit des Vorhabens) und Synergieeffekte generieren. Im Vergleich zur Privatwirtschaft werden solche Beschaffungsvarianten von kommunalen Auftraggebern nur in geringem Maße genutzt. Als Grund dafür lässt sich zunächst die als komplex einzustufende Rechtslage bei der Vergabe aufführen. Andererseits aber sieht sich die GU- bzw. GO-Vergabe nach wie vor mit vielen Vorurteilen konfrontiert – die fehlende Zuwendungsfähigkeit oder gar deren generelle Unzulässigkeit sind nur zwei der zahlreichen Beispiele.
Hier setzt die vorliegende Studie an. Ihr Ziel liegt darin, einen Überblick über den Status quo der GU-Vergaben auf kommunaler Ebene zu schaffen. Dazu wurden die Ergebnisse einer deutschlandweiten Kommunalbefragung ausgewertet und analysiert.